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Steuertipp Holding

Kann Ihnen ein GmbH-Holding-Modell steuerliche Vorteile bringen?

· 1 Min Lesezeit

Die Rechtsformwahl ist ein wichtiger Faktor bei der steuerlichen Optimierung einer unternehmerischen Tätigkeit. Das Problem einer hohen Steuerlast kennt jeder, der als Einzelunternehmer oder in Form einer Personengesellschaft tätig wird: Es fällt Einkommensteuer mit bis zu 45 % an und ggf. auch Gewerbesteuer, teils mit hohen Hebesätzen.

Bei dem Modell der GmbH-Holding wird eine unternehmerisch tätige Untergesellschaft mit einem Steuersatz von nur ca. 30 % von einer Holding in Form einer Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH) gehalten. Gewinnausschüttungen von der Unter an die Holding-Gesellschaft unterliegen nur zu 5 % der Körperschaft und der Gewerbesteuer oder sind ganz steuerfrei. Von der Holding-Gesellschaft aus sind weitere Investitionen möglich, etwa in andere Untergesellschaften mit speziellen Zwecken. In der Holding können nicht nur Gewinne aus den Untergesellschaften vereinnahmt werden, sondern es ist auch eine direkte Verlustverrechnung möglich.

Eine Holding-Struktur bedeutet neben den steuerlichen Vorteilen aber auch eine Zunahme an Komplexität und Verwaltungskosten. Deshalb sollten Sie Kosten und Nutzen gründlich gegeneinander abwägen.

Dipl.- Kaufmann

Dr. Haiko Büttner

Steuerberater

Seit dem Jahr 2021 ist er Partner bei RAUSCH, ZEIGER & PARTNER und überwiegend in den Standorten Fulda und Bad Hersfeld tätig.